In der aktuellen Phase der alten Regelung sieht die Situation mit dem Aufenthaltsrecht der Kinder folgendermaßen aus:
- Ein in Spanien geborenes Kind erhält das Aufenthaltsrecht analog zu den Eltern, für den gleichen Zeitraum und die gleichen Fristen.
Es ist wichtig zu beachten, dass mit der Einführung der neuen Regelung, vorbereitet von Pedro Sánchez, Änderungen in diesem Bereich erwartet werden. Sollte dieses neue Gesetz in Kraft treten, erhalten Kinder, die in Spanien geboren wurden, direkt eine befristete Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre.
Diese Maßnahme mag seltsam erscheinen: Zum Beispiel, wenn die Mutter eine Nomadin mit einer einjährigen Erlaubnis ist, könnte ihr Kind eine Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre bekommen. Pedro Sánchez erkennt offenbar, dass das Kind, sobald es diesen Status hat, bereits nach einem Jahr die Staatsbürgerschaft beantragen könnte, was die Mutter zu einem Elternteil eines Spaniers machen würde und ihr neue Vorteile verschaffen könnte.
Ebenso wichtig ist zu beachten, dass auch Kinder, die nicht in Spanien geboren wurden, eine Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre erhalten, wenn die entsprechenden Dokumente eingereicht werden. Das bedeutet, dass sie eine längere Aufenthaltsdauer haben können als ihre Eltern.
Daher kann die Situation in diesem Bereich überraschend erscheinen: die Mutter hat eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, während ihr kleines Kind, das gerade erst laufen lernt, eine für fünf Jahre erhält. Wir warten darauf, wie dieses Thema im Parlament geregelt wird und ob die neue Regelung in Kraft tritt.
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